Steuerangelegenheiten gestalten, nicht verwalten

Lassen Sie Ihre Steuerangelegenheiten nicht verwalten, sondern gestalten. Es ist schließlich ein Unterschied, ob Ihr Steuerberater Ihre Angelegenheiten nach Schema 0/815 nur abarbeitet oder – in genauer Kenntnis der Steuergesetzgebung – alle Möglichkeiten ausschöpft, Ihre Steuerlast zu minimieren.

Hier stehen wir als Steuerberater an Ihrer Seite. Wir beraten Sie im besten Sinne des Wortes: Wir kennen die Rechtslage der Steuer-, Wirtschafts- und Sozialversicherungsgesetzgebung und agieren mit dem Ziel der Steueroptimierung für jede unternehmerische oder private Situation.

So erzielen wir in erster Linie zwei Effekte: Wir reduzieren Ihre Steuerzahlungen auf die niedrigste anzunehmende Summe und machen gleichzeitig Ihre Steuerbelastung kalkulierbar.

Gestaltungsberatung für Unternehmen (Beispiele):

  • Analysegespräche vor dem Jahresabschluss
  • Beratungsgespräche zur laufenden Geschäftsentwicklung
  • Rechtsformberatung (z.B. beim Wechsel der Rechtsform)
  • Optimierung von Unternehmensstrukturen (z.B. Verkäufe, Zukäufe)
  • Beratung bei Unternehmensverkauf/-übergabe oder Unternehmensnachfolge
  • Steuerung bei Insolvenz- oder Konkursverfahren