Auch bei der Lohnsteuerprüfung
in guten Händen sein

Auch Ihre Lohnsteuerzahlungen und -veranlagungen können Gegenstand einer Prüfung durch die Finanzämter bzw. die Rentenversicherungsträger werden.

Auch hier gilt: Keine Panik, sofern Sie sich der versierten Unterstützung eines Steuerberaters versichert haben. In der Regel inspizieren die Prüfer die Brutto- und Nettolöhne, die Nutzung von Dienstfahrzeugen, Fahr- und Reisekostenerstattungen, die gezahlte Lohnsteuer oder Aufwendungen für Betriebsausflüge. Auch hier haben Sie eine Mitwirkungspflicht, jedoch auch eine Reihe von Rechten, die wir stellvertretend für Sie wahrnehmen.

Harms, Ihr Steuerberater aus Cuxhaven kennen die relevanten Gesetze jeweils in ihrer aktuellen Fassung und vertreten offensiv Ihre Belange.

Haben Sie Fragen zum Thema. Rufen Sie uns an unter +49 (0) 4721 66 300