Die Unternehmensnachfolge rechtzeitig planen

Es gibt im Leben kaum eine schwierigere Entscheidung zu treffen, als den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem man dem Berufsleben den Rücken kehrt. Das gilt insbesondere für Selbstständige und Familienunternehmer, die auf eine lange, erfolgreiche Karriere zurückblicken.

Jedoch gibt es einige gute Gründe, die nächste Generation an Führungsaufgaben heranzuführen. Das sollte möglichst früh, nämlich mehrere Jahre vor der eigentlichen Übergabe passieren, um den Nachfolger einzuarbeiten und die vertraglichen Belange zu regeln. Ihr Personal wird die Sicherheit zu schätzen wissen, die eine geordnete Nachfolgeregelung mit sich bringt, wie auch die Kreditinstitute, bei deren Beurteilung Ihres Unternehmens die Bestimmungen von Basel II wichtig sind, was auch die Unternehmensnachfolge einschließt.

Bei allen diesen Schritten unterstützt Steuerberater Harms aus Cuxhaven, Sie und Ihre Nachfolger. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein Nachfolgekonzept, in das ggf. ein Unternehmertestament integriert wird. Natürlich spielen die juristischen Aspekte des Gesellschaftsvertrags eine wichtige Rolle wie auch die steuerliche Seite beispielsweise bei der vorweggenommenen Erbfolge, bei Übergabevertrag, Verkäufen oder Teilverkäufen.

Haben Sie Fragen zum Thema. Rufen Sie uns an unter +49 (0) 4721 66 300