Keine Angst vor Betriebsprüfungen

Sicher: Die Ankündigung von Betriebsprüfungen durch die Steuer- oder Zollbehörde gehört nicht zu den Nachrichten, die ein Unternehmer gerne erhält, denn neben einer eventuellen Nachzahlung sind die Prüfungen in der Regel mit Aufwand sowie mit Kosten verbunden.

Sollten Sie aber Ihre Steuerangelegenheiten von Bodo Harms, Ihrem Steuerberater aus Cuxhaven erledigen lassen, besteht kein Anlass zur Besorgnis. Jedes Unternehmen kann geprüft werden und im Laufe der Zeit wird auch jedes Unternehmen geprüft. Untersucht werden meist die Bilanzen/Gewinnermittlungen und die Steuererklärungen der vergangenen drei Jahre. Dazu überprüfen die Behörden im Rahmen einer Sonderprüfung die Umsatzsteuer. Sind seit der letzten Prüfung mehrere Jahre vergangen, so ist die Wahrscheinlichkeit, dass wieder ein solcher Termin ansteht, wahrscheinlich. Zudem kann die Behörde auch nach dem Losverfahren Unternehmen auswählen.

Außenprüfung setzt das Finanzamt bei vermuteten Unregelmäßigkeiten immer an. Dabei nimmt der Fiskus beispielsweise Art und Umfang von Betriebsausgaben, Gewinnausschüttung (Stichwort verdeckte Gewinnausschüttung) oder Kassenbuchführung genau unter die Lupe. Als Unternehmer müssen Sie den Prüfer in jedem Fall unterstützen und sind verpflichtet, ihm alle erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Andersherum schützt Sie auch die Steuergesetzgebung, da der Außenprüfer zu Ihren Gunsten handeln muss. Sind dazu Ihre Unterlagen vollständig und korrekt, zeigen Sie sich dem prüfenden Beamten gegenüber kooperationswillig und haben Sie einen Steuerberater zur Seite, der Sie unterstützt, ist jede Angst unbegründet.

Wir unterstützen Sie bei der Betriebsprüfung mit folgenden Leistungen:

  • Sichtung, Prüfung und Vorbereitung der relevanten Unterlagen und Belege
  • Begleitung der Steuerprüfung in unseren Kanzleiräumen oder in Ihren Geschäftsräumen
  • Rückfragen des Prüfers werden von uns schnell, kompetent und rechtssicher beantwortet
  • Jederzeitige Information des Mandanten über den aktuellen Stand der Prüfung
  • Begleitung bei der Abschlussbesprechung mit dem Prüfer
  • Analyse des Prüfberichts, Absprache mit dem Mandanten über mögliche Konsequenzen und Effekte
  • Bei Änderung der Steuerbescheide, erneute Prüfung durch Steuerberater Harms

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei Einsprüchen bzw. Klageverfahren, sollte es in Folge der Prüfung zu Steuernachzahlungen kommen.