Umsatzsteuer, die im Ausland anfällt:
So können Sie Ihre Ansprüche geltend machen

Falls Sie als Unternehmer im Ausland tätig sind, kennen Sie das Problem: Sie werden im Land Ihrer beruflichen Tätigkeit mit Umsatzsteuer belastet, können diese Steuer aber nicht wie üblich bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen.

In solchen Fällen können Sie für sich das Umsatzsteuervergütungsverfahren geltend machen, das für Länder innerhalb der EU gilt. Auch in Ländern außerhalb der EU existieren solche Verfahren, vorbehaltlich entsprechender vertraglicher Übereinkünfte mit der Bundesrepublik.

Die Leistungen von Bodo Harms, Ihrem Steuerberater aus Cuxhaven bei der Vergütung ausländischer Umsatzsteuer:

  • Beratung zu den Aufwendungen, die Sie geltend machen können
  • Begleitung und Durchführung des Verfahrens von der Antragstellung bis zur Beendigung

Haben Sie Fragen zum Thema. Rufen Sie uns an unter +49 (0) 4721 66 300